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Wörterbuch Deutsch - Punjabi Panjabi - Englisch A1

Lernwortschatz Punjabi A1 für Deutschkurs TeilnehmerInnen aus Indien und Pakistan

Akom, Edouard
Erschienen am 21.03.2016
CHF 44,00
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783738607215
Sprache: Englisch
Umfang: 144
Format (T/L/B): 1.0 x 29.0 x 21.0 cm
Auflage: 2. Auflage

Beschreibung

Buchbeschreibung A1 DEUTSCH PUNJABI ENGLISCH + Grammatik Der A1 Wortschatz enthält zusätzlich zur Übersetzung ins PUNJABI - ENGLISCH folgenden Grammatiken: Substantive/Nomen Artikeln (der-die-das) Pluralformen, -endungen und Regeln zur Pluralbildung Fällen (Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ) Verben Infinitiv Stammvokalwechsel in verkürzter Form (z.B. a - i - a für fangen - fing - gefangen) Konjugationsnummer: Mit Hilfe dieser Nummer lassen sich alle Verben, die in der alphabetischen Verbliste am Ende des Buches PONS Verbtabellen Plus DEUTSCH aufgelistet sind, dem jeweils entsprechenden Konjugationsmuster zuordnen Stammformen: Die meisten Konjugationsformen der unregelmäßigen Verben lassen sich aus diesen drei Stammformen ableiten: 1. Stammform: Infinitiv 2. Stammform: 1. Person (ich) Singular Präsens 3. Stammform: 1. Person (ich) Singular Präteritum 4. Stammform: 1. Person (ich) Perfekt / Partizip II Angaben über haben oder sein reflexive Verbformen Präfixen und Trennbarkeit von Präfixen Modalverben Beispiele / Anmerkungen / Besonderheiten Adjektive Steigerungsformen Antonyme (Gegenteile: hart - weich) Beispiele / Anmerkungen / Besonderheiten Sonstige Wortarten Adverbien; Interjektionen; Konjunktionen; Numerale; Präpositionen jeweils mit Beispielen, Anmerkungen, Besonderheiten

Autorenportrait

Ich habe nicht die Welt verändert, aber ich habe vielen geholfen ihr Leben zu verändern! Prüflizenz "Mündliche Prüfungen" Zertifikat Deutsch The European Language Certificates Lizenznummer 61.012708.B 26.11.2005 Seit 1994 tätig als Dozentin für Deutsch als Zweitsprache 2004 Zulassung zur Lehrkraft im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache im Wege einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 15 Abs.3 IntV (Integrationsverordnung) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.