Beschreibung
Wer Systeme sagt, denkt zuerst an Dinge wie Technik, Biologie oder Wirtschaft. Juristerei dagegen gilt gemeinhin als systemfeindlich. Erst recht trifft diese Sicht auf das Allgemeine Verwaltungsrecht zu. Eingezwängt zwischen Sachgesetzgebung und Verfassung vermag es seinen Ordnungsanspruch nur mit Mühe zu behaupten. Diese Schrift will zeigen, dass das Allgemeine Verwaltungsrecht mit seinen Figuren, Regeln und Grundsätzen eine überlegte Konstruktion bildet, die nur eines im Sinne hat: das Besondere Verwaltungsrecht halbwegs zu zähmen.