Beschreibung
Unser Rechtsdenken wird noch immer wesentlich durch die Aufklärung des ausgehenden 17. und des 18. Jahrhunderts bestimmt. Seine Leitgedanken von Freiheit und Gleichheit beanspruchen nach wie vor fundamentale Bedeutung. Auf ihre Entwicklung und ihre Grenzen zurückzublicken, kann jedoch auch verständlich machen, weshalb grundlegende Rechtsfragen der Gegenwart von ihnen aus nicht mehr sinnvoll gestellt, geschweige denn beantwortet werden können. Zugleich lässt sich eine genauere Vorstellung davon gewinnen, in welcher Richtung neuere Ansätze der Gegenwart sie überschreiten.