Beschreibung
Der Tatbestand des antizipierten Vertragsbruchs liegt vor, sofern sich bereits vor dem Fälligkeitszeitpunkt mit annähernder Sicherheit abzeichnet, dass der Schuldner nicht zur vertragsgemässen Erfüllung schreiten wird. Entsprechend kann sich der Gläubiger bereits vor dem Fälligkeitszeitpunkt auf die in Art. 107 Abs. 2 OR normierten Wahlrechte berufen. Als erste Monografie analysiert die Dissertation die Zweigliedrigkeit des Tatbestands und illustriert diesen anhand diverser Fallbeispiele. Ausserdem erfolgt eine umfassende Untersuchung möglicher Rechtsfolgen des antizipierten Vertragsbruchs. Dabei werden Lösungsvorschläge aufgezeigt, sofern der Gläubiger nicht vorzeitig den Vertragsrücktritt erklärt, sondern am Realerfüllungsanspruch festhält oder auf die Leistung des Schuldners unter Geltendmachung des positiven Interesses verzichtet.