Beschreibung
Mit der zunehmenden Globalisierung gibt es ein gesteigertes Bedürfnis, arbeitsrechtliche Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht beurteilen zu lassen. Dabei bringen Schiedsverfahren – anders als staatliche Gerichtsprozesse – keine Verfahrenserleichterungen zugunsten der präsumtiv schwächeren Partei mit sich. Diese Dissertation gibt zunächst einen Überblick über die Grundlagen der schiedsverfahrensrechtlichen Bestimmungen im nationalen und im internationalen Schiedsverfahren. Schwerpunktmässig widmet sie sich der Frage, welche konkreten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in einem Schiedsverfahren erledigt werden können. Während bei der Beurteilung eines internationalen Sachverhalts grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten schiedsfähig sind, können in reinen Binnenverhältnissen individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten nur ausnahmsweise in einem Schiedsverfahren behandelt werden. Die Konsequenzen dieser Unterscheidung werden unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Implikationen und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kritisch gewürdigt.