Beschreibung
Der Beitrag erörtert die Thematik menschen-rechtswidriger Volksinitiativen in rechtsvergleichender Weise, wobei die eidgenössische Volksinitiative auf Partialrevision der Bundesverfassung mit ihren Äquivalenten in US-amerikanischen Bundesstaaten direkt-demokratischer Prägung kontrastiert wird. Er formuliert Reformvorschläge für die eidgenössische Volksinitiative in der Form zweier Alternativen: Bei Vorliegen einer menschenrechtswidrigen Volksinitiative soll der Bundesversammlung entweder ein Recht zur Abänderung des Begehrens eingeräumt werden oder den Initianten nur die Form der allgemeinen Anregung offenstehen. Durch diese indirekte Verwirklichung rechtsstaatlicher Grundsätze durch den demokratischen Prozess wird der momentan festgefahrenen Debatte zur Reform des Volksinitiativrechts ein neuer Impuls gegeben.