Beschreibung
Novelle der VRV 2015 rechtzeitig umsetzen!
Effizient und rechtssicher zum Jahresabschluss 2023!
Im Frühjahr 2023 wurde vom Nationalrat kurzfristig eine Novelle der VRV 2015 beschlossen, die für viele Gemeinden bereits mit 1. Jänner 2024 umzusetzen ist. Informieren Sie sich über sämtliche Neuerungen zu Ergebnis- und Vermögenshaushalt, zu den Bestandteilen des Gemeindevoranschlags und Rechnungsabschlusses oder zur Berechnung des Barwertes.
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Ihre Vorteile:
? Umfassende Unterstützung für die Überprüfung der Bilanz, des Anhangs sowie des Lageberichts – Sie kennen die Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern, die Sonderregeln für Immobilien sowie verschiedene Berichterstattungsgrundlagen.
? Effiziente Arbeitshilfen erleichtern Ihnen die weiteren Schritte bis zum Jahresabschluss 2023/24. Inklusive aller Neuerungen der VRV-Novelle 2015 und zur Rechnungslegung im Bereich der Nachhaltigkeit.
? Gezielt Bewertungsansätze nutzen – Sie wissen über mögliche Bewertungsspielräume bei der Erst- und Folgebewertung Bescheid, um die Höhe des Gewinnes oder Verlustes für Ihre Gemeinde zu optimieren.
Inhalt
Allgemeine Grundsätze
– Gemeindehaushalt
– Gemeindevoranschlag
– Grundsätze und Bestandteile des Rechnungsabschlusses
Ansatz- und Bewertungsregeln
– Erfassung des Gemeindevermögens
– Allgemeine Bestimmungen zu Ansatzregeln
– Bewertungsregeln
Vermögensrechnung
– Immaterielle Vermögenswerte
– Anlagen – Grundstücke, Grundstückseinrichtungen, Gebäude und Bauten, Beteiligungen, Finanzinstrumente
– Vorräte, Forderungen
– Fremdmittel, Investitionszuschüsse
– Aktive Rechnungsabgrenzung
– Passive Rechnungsabgrenzung
– Gebrauchs- und Verbrauchsgüter
– Verwaltungs- und Betriebsaufwand
– Personalbezüge und -leistungen
– Erträge
– Nettovermögen
Erstellung einer Eröffnungsbilanz
– Sonderregelungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz
Steuerliche Besonderheiten
– Besteuerung von Gemeinden
– Der Weg zum ersten Voranschlag