Beschreibung
Das Maklergesetz hat spezielle Regelungen für Versicherungsmakler und deren Provisionsanspruch gebracht. So wurde der bisher bereits anerkannte Grundsatz, dass der Versicherungsmakler nur Provision vom Versicherer, nicht aber vom Versicherungskunden erhält, ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches werden ebenso wie die Höhe, die Fälligkeit und die Verjährung der Provision detailliert behandelt. Da die zentralen Bestimmungen des Maklergesetzes betreffend den Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers dispositiver Natur sind, können Versicherer, Versicherungsmakler und Versicherungskunde abweichende Vereinbarungen treffen. Die Zulässigkeit von sogenannten leistungsorientierten Vergütungsmodellen wird eingehend erörtert.