Beschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Standardisierung und die Automatisierung von Prozessen stehen in der Industrie für eine Effizienzsteigerung bei einer gleichzeitigen Vereinfachung des Prozessablaufs. Dieses Konzept lässt sich auf so gut wie jeden Bereich anwenden. Warum also nicht auch in der Steuerregelung, genauer gesagt in der Einkommensteuererklärung? Jeder, dessen Einkommen einen gewissen Betrag übersteigt, ist nach deutschem Recht, dazu verpflichtet, sein Einkommen dem Staat zu erklären. Mit der Maßnahme die Steuererklärung über ein Online-Portal abgeben zu können, schuf die Gesetzgebung im Jahr 2011 eine Vereinfachung und plant diese 2017 weiter auszubauen. Als Maßstab kann hierbei das System Dänemarks dienen, bei dem die Steuererklärung vom Staat, anhand von allen gespeicherten Daten für den Steuerzahler vorausgefüllt wird. Inwiefern Deutschland sich dabei an dem Vorreiter Dänemark orientieren kann und vielleicht auch sollte, wird über einen Vergleich der Systeme von Deutschland und Dänemark dargelegt. Die dabei aufgezeigten Unterschiede werden als Grundlage genutzt, um Anregungen zu erarbeiten, inwiefern in Deutschland Handlungsbedarf besteht, um eine vollständige VaSt und somit eine Vereinfachung zu entwickeln. Der Vergleich zeigt, dass das E-Government in Dänemark deutlich ausgereifter agiert und die Zentralisierungsreformen der Regierung einen Bürokratieabbau hervorgebracht haben. Des Weiteren führt die elektronische Pflichtabgabe in Dänemark zu einer deutlich höheren Nutzung. In Deutschland besteht eine solche Pflicht nicht, sondern nur die optionale Möglichkeit eine elektronische Steuererklärung abzugeben. Die elektronische Abgabe ist in Deutschland aktuell teilweise unnötig kompliziert gestaltet. Dies liegt zum Teil an der Gesetzgebung, aber auch an einer inkonsequenten Umsetzung. So mangelt es an der Übersichtlichkeit des Systems. Außerdem werden dem Steuerzahler nicht alle benötigten Daten zur Verfügung gestellt und er muss diese weiterhin manuell in seine elektronische Steuererklärung einpflegen. So kann man nur das dänische Verfahren als vorausgefüllt bezeichnen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens für 2017 ist daher eine begrüßende Maßnahme, um die vorausgefüllte Steuererklärung effizienter zu gestalten.