Beschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits 1997 schrieb die damalige deutsche Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth im Heilpraktiker Jahrbuch, dass die Bedeutung der Naturheilkunde in den Jahren davor zugenommen habe. Mittlerweile gehen an die zehn Millionen Bundesbürger regelmäßig oder gelegentlich zum Heilpraktiker. Das Bedürfnis nach Naturheilverfahren ist in den letzten Jahren nachhaltig gestiegen. Zu den Aufgaben und Tätigkeiten eines Heilpraktikers gehören die Anamnese (Erfragen der Lebens- und Umweltbedingungen des Patienten) und das Erstellen einer Diagnose (Zuordnen von Beschwerden und Symptomen zu einem Krankheitsbild), das Führen von Beratungsgesprächen und das Durchführen therapeutischer Maßnahmen sowie die Organisation der Praxis. In der Auswahl der angewandten Diagnose und Therapieverfahren ist der Heilpraktiker völlig frei. Jedoch ist die zuständige Gesundheitsbehörde im Einzelfall ermächtigt, eine Behandlungsmethode, deren Wirksamkeit und Gefährlichkeit umstritten ist, durch Ordnungsverfügung zu untersagen. Diese Arbeit beleuchtet den Beruf des Heilpraktikers und seine Hintergründe, rechtlichen Anforderungen und Formen.