Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Fernstudieninstitut "Europäisches Verwaltungsmanagement (M.A.)"), Veranstaltung: Modul 1.1 Historische Entwicklung und Grundlagen der europäischen Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Einsendeaufgabe habe ich als Prüfungsleistung im Rahmen meines Fernstudiums Europäisches Verwaltungsmanagement (M.A.) verfasst. Sie knüpft inhaltlich an meine ebenfalls veröffentlichte Diplomarbeit mit dem Titel Nach dem irischen Nein: Der Vertrag von Lissabon in der Kritik der britischen Presse an und richtet dabei insbesondere den Blick in die Zukunft, nachdem der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Die Arbeit gliedert sich wie folgt: kontroverse Begriffe zur Charakterisierung der EU (Internationale Organisation, Bundesstaat, Staatenverbund nach dem MaastrichtUrteil des BVerfG, Staatenverbund nach dem BVerfGUrteil zum Vertrag von Lissabon) Darstellung der Grenzen Europas (geografisch, historischkulturell und geistesgeschichtlich) Sollte die EU27 noch erweitert werden? In wie weit erfüllt die Türkei die Beitrittskriterien? Welche Vorteile brächte ein EUBeitritt der Türkei für beide Seiten? Ausblick hinsichtlich einer möglichen Finalität der EU Dabei komme ich zu folgenden Ergebnissen: Die Nachteile einer weiteren EU-Erweiterung überwiegen. Die EU sollte sich daher zum jetzigen Zeitpunkt primär auf die Konsolidierung der Finanzen der Mitgliedsstaaten und die innere Stabilität konzentrieren. Ihre Außenorientierung sollte die EU auf Alternativen wie die Europäische Nachbarschaftspolitik und privilegierte Partnerschaften beschränken. Vor allem aber sollte sie Rohstoff- und energiepolitische Interessen insbesondere in einer zu vertiefenden strategischen Partnerschaft mit Russland verfolgen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Schuldenkrise u.a. in Griechenland, Irland und Portugal und der erst kürzlich von Irland beantragten Hilfe aus dem Euro-Rettungsfonds sind die Vorteile eines EU-Beitritts der Türkei zwar nach wie vor theoretisch stichhaltig, jedoch der Beitritt selbst in absehbarer Zeit nicht realistisch. Im Hinblick auf die Finalität der EU bin ich der Meinung, dass nach dem gescheiterten Verfassungsvertrag und nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Vertrag von Lissabon sich die EU mittelfristig nicht zu einem Bundesstaat entwickeln kann. Eine erheblich tiefergehende Integration ist nur zwischen Deutschland, Frankreich, den Benelux-Staaten und ggf. anderen Integrationswilligen überhaupt denkbar.