Beschreibung
Ziel der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft, die sogenannte Inklusion. Die Publikation hinterfragt, wie Inklusion auf kommunaler Ebene erreicht werden kann. Die Autorin geht auf das Problem der Rechtsgeltung der UN-BRK in den Ländern ein. Zum Erreichen der Inklusion werden vor allem Aktionspläne erstellt. Diese werden daraufhin untersucht, ob und wie Menschen mit Behinderung am Umsetzungsprozess teilhaben. Die Autorin fordert, dass Behindertenbeauftragte hierbei unterstützen sollen und macht Gesetzgebungsvorschläge, um zu erreichen, dass Beauftragte flächendeckend vorhanden sind. Schließlich gibt die Arbeit einen Überblick über die in Bayern vorhandenen Aktionspläne »Inklusion«.
Autorenportrait
Ursula Obermayr studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Regensburg. Sie war als Beraterin für behinderte Menschen sowie als Journalistin, nebenberufliche Lehrbeauftragte an der OTH Regensburg und Fachautorin tätig. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Regensburg und arbeitet jetzt wieder als Beraterin für Menschen mit Behinderung.