Beschreibung
Die Autorin untersucht den Ausgleich der widerstreitenden Interessen des Emittenten, des Großaktionärs und der Minderheitsaktionäre bei einem freiwilligen und einem zwangsweisen Delisting in Deutschland und Südkorea. Beide Rechtsordnungen versuchen auf unterschiedliche Weise, einen Ausgleich zwischen dem Anlegerschutz als Individualschutz und dem Funktionsschutz der Börse bei einem Delisting zu erreichen. Ein Delisting auf Initiative des Emittenten darf in beiden La?ndern nur stattfinden, wenn die Minderheitsaktiona?re ein Kaufangebot fu?r ihre Aktien erhalten. In Südkorea handelt es sich bei den Delisting-Kriterien für ein zwangsweises Delisting um ein präventives System, das dazu eingesetzt wird, gute von schlechten Emittenten an der Börse zu unterscheiden.
Autorenportrait
Christin Riedel promovierte am Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie auch als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Studien- und Forschungsaufenthalte führten sie in die USA und nach Südkorea. Stationen ihres Referendariats absolvierte sie an der Deutschen Botschaft Tokyo und in einer Großkanzlei in Frankfurt am Main.