Beschreibung
Vertragsparteien versäumen es oft, durch geschickte Rechtswahl im Wege der Parteiautonomie die Anwendbarkeit des für sie günstigsten Rechts zu sichern. Stattdessen wählen sie stets ihr Heimatrecht als bekanntestes Recht, ein neutral geltendes Recht wie das Schweizer Recht als vermeintlich gerechtestes Recht oder orientieren ihre Rechtswahl an verbreiteten Gepflogenheiten und wählen zum Beispiel das UN-Kaufrecht pauschal ab. Die Studie vergleicht das UN-Kaufrecht, das deutsche, das französische und das schweizerische Recht im Bereich der Vertragswidrigkeit, der Mängelrüge und der Vertragsaufhebung und zeigt die Vor- und Nachteile für Käufer und Verkäufer auf, um das aus materiell-rechtlicher Sicht für die jeweilige Partei beste Recht vorzuschlagen.
Autorenportrait
Cordula Giesecke studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Université Montesquieu Bordeaux IV. Sie war mehrere Jahre am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht der LMU München tätig.