Beschreibung
Verletzungen des internationalen Kulturgüterschutzes führen zu völkerrechtlichen Haftungsansprüchen – Raub- und Beutekunst aus dem Zweiten Weltkrieg etwa muss zurückgegeben werden. Auch die Sprengung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan, der Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden und der illegale Kunsthandels haben haftungsrechtliche Folgen.
Autorenportrait
Matthias Friehe studiert seit 2008 Rechtswissenschaft und Philosophie an der Universität Marburg. 2010/2011 studierte er an der Universität Poitiers und erwarb dort das Diplôme universitaire de Droit public français.
Inhalt
Inhalt: Begriffsbestimmung «Kulturgut» – Völkerrechtliche Haftung bei Verschleppung von Kulturgütern, insbesondere Raub- und Beutekunstproblematik im Zweiten Weltkrieg – Völkerrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die UNESCO-Welterbekonvention, insbesondere Sprengung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan und Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden – Völkerrechtliche Haftung im Zusammenhang mit illegalem Kunsthandel.