Beschreibung
Gegenüber den in zahlreichen Bestimmungen des UN-Kaufrechts niedergelegten Verpflichtungen des Verkäufers erscheint die Pflicht des Käufers zur Kaufpreiszahlung auf den ersten Blick trivial. Auf den zweiten Blick ergeben sich jedoch in Bezug auf den Ort und Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung vielschichtige Probleme. Untersucht werden insbesondere der Einfluss der
und sonstiger Handelsklauseln sowie die Frage, ob Art. 57 CISG zur Begründung eines Gerichtsstandes am Verkäufersitz herangezogen werden kann. Nach einem kurzen Überblick über das UN-Kaufrecht werden im Anschluss der Ort und die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung im Einzelnen behandelt.
Autorenportrait
Sebastian Müller, Studium in Heidelberg, Referendariat in Karlsruhe; Zulassung als Rechtsanwalt 2003; 2006 Fachanwalt für Steuerrecht; 2008 Master of Laws (Taxation) an der Universität Münster; 2011 Lehrbeauftragter für Wettbewerbsrecht an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft; Partner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät.
Inhalt
Inhalt: UN-Kaufrecht – Pflicht des Käufers zur Kaufpreiszahlung – Ort und Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung –
– Art. 57 CISG. Inhaltsverzeichnis