Beschreibung
Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft kann sich unter kapitalmarktrechtlichen Gesichtspunkten als nachteilig erweisen. Der Gesetzgeber des KonTraG hat aus diesem Grund den gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Erwerb eigener Aktien dahingehend eingeschränkt, dass nach Satz 2 der Handel in eigenen Aktien als Zweck ausgeschlossen ist. Erst die Marktmissbrauchsrichtlinie und die hierzu ergangenen Durchführungsakte haben spezielle Vorgaben für die Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel normiert. Einen Untersuchungsschwerpunkt bildet die Qualifikation des kapitalmarktrechtlichen Regelungsgefüges, das den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien im Hinblick auf die kapitalmarktrechtlichen Implikationen dieses Vorgangs umfassend ordnet. Im Lichte der kapitalmarktrechtlichen Vorschriften hat das Handelsverbot des § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG eine neue Ausrichtung erfahren. Zugleich wird das Verhältnis von Aktien- und Kapitalmarktrecht diskutiert.
Autorenportrait
Die Autorin: Magdalena Boguslawska wurde 1975 in Bromberg (Polen) geboren. Sie studierte von 1995 bis 2001 Rechtswissenschaften in Trier und Warschau und absolvierte anschließend ihren Referendardienst im OLG Bezirk Hamm. Von 2003 bis 2006 promovierte die Autorin als Stipendiatin des Europäischen Graduiertenkollegs «Systemtransformation und Wirtschaftsintegration im zusammenwachsenden Europa» an der Universität Mainz. Seit 2006 ist sie als Rechtsanwältin in Bonn tätig.
Inhalt
Missbrauchsmöglichkeiten und Gefahren des Erwerbs eigener Aktien für Kapitalmärkte und Anleger – Einflussnahme auf den Aktienkurs – Erwerb eigener Aktien zur Umsetzung einer Shareholder Value-orientierten Unternehmenspolitik – Kapitalmarkttheoretische Erklärungsmodelle für den Rückerwerb eigener Aktien – Kapitalschutzrichtlinie, Kapitaländerungsrichtlinie, Marktmissbrauchsrichtlinie – Kapitalmarktrechtliche Rahmenbedingungen für den Erwerb eigener Aktien – Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 über Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen – Marktmanipulations- und Insiderhandelsverbot – Veröffentlichungspflicht des Emittenten gemäß § 26 WpHG.