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Internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung in der Europäischen Union

Das neue europäische Familienverfahrensrecht in Fragen der elterlichen Verantwortung im Kontext der Haager Abkommen

Gottwald, Peter
Erschienen am 16.02.2006
CHF 82,95
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783631549889
Sprache: Deutsch
Umfang: 200
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm

Beschreibung

Die Europäisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Maßgebliche Veränderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen worden. Diese bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem sachlichen Anwendungsbereich der Brüssel-IIa-VO. Im weiteren Verlauf analysiert und erläutert die Verfasserin die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zur internationalen Kindesentführung. Abschließend wird die Brüssel-IIa-VO in das System der bestehenden Regelungen über die internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung eingeordnet, wobei dem Verhältnis zum Haager Kinderschutzübereinkommen besondere Bedeutung beigemessen wird.

Autorenportrait

Die Autorin: Viktoria Kress, geboren 1977 in Fulda, absolvierte ihr juristisches Studium an den Universitäten Regensburg und Oslo. Anschließend arbeitete sie eineinhalb Jahre am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Regensburg. Nach Aufenthalt in den USA und dem Referendariat in Berlin folgte die Promotion Ende 2005.

Inhalt

: Internationale Zuständigkeit nach der Brüssel-IIa-VO – Begriff der elterlichen Verantwortung – Elterliche Verantwortung im materiellen Recht der Mitgliedstaaten – Brüssel-IIa-VO und das Haager Kinderschutzübereinkommen – Internationale Kindesentführung.

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