Beschreibung
Die stationären Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände erhalten eine Reihe von Steuervergünstigungen. Zumeist knüpfen diese an die Gemeinnützigkeit an. Vor dem Hintergrund des innerstaatlichen Wettbewerbs und der zunehmenden Internationalisierung der sozialen Dienste stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der Bevorzugung der Wohlfahrtsverbände mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Der Autor geht dieser Fragestellung an Hand der Rechtsprechung des EuGH und der Kommissionspraxis nach und stellt dabei die Leistungen der Wohlfahrtsverbände in den größeren Zusammenhang des Dritten Sektors, der Économie Sociale und der Leistungen der Daseinsvorsorge. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die momentane Ausgestaltung der Steuervergünstigungen großteils gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.
Autorenportrait
Der Autor: Ralf Hafner, geboren 1975 in Rottweil, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Das Erste Staatsexamen legte er 2000 ab. Im Anschluss daran absolvierte er sein Referendariat in Freiburg im Breisgau, Speyer und Oslo, das er 2002 mit dem Zweiten Staatsexamen abschloss. Stipendiat der Graduiertenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Seit 2004 arbeitet der Autor bei einer internationalen Kanzlei in Düsseldorf. Promotion 2004.
Rezension
«Insgesamt stellt sich das Werk als überaus tiefe theoretische Durchdringung des Stoffes dar, die durch eine klare Sprache überzeugt und daher - trotz des hohen Abstraktionsgrades - auch für Nichtjuristen, die sich beruflich mit der Kluft zwischen marktorientierter Ausrichtung der Politiken der Europäischen Union und damit einhergehender Liberalisierung und Deregulierung zahlreicher Wirtschaftsbereiche einerseits und nationalstaatlichen Bestrebungen nach Erhalt gewachsener Strukturen im wohlfahrtsverbandlichen Bereich andererseits beschäftigen müssen, eine lohnende Lektüre darstellt.» (Marcus Kreutz, Internet-Rezensionsdienst der socialnet GmbH)
Inhalt
: Wohlfahrtsverbände als Teil der Gesellschaft und Wirtschaft – Aufbau und Organisation – System der Steuervergünstigungen – Beihilfe im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EGV – Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse – Zukunftsperspektive.