Beschreibung
dem heimischen Gewohnheitsrecht Vorrang gegeben. Der
ist ein Zeugnis der frühneuzeitlichen Wissenschaft von Privat- und Zivilprozessrecht. Er enthält eine allgemeine Rechtslehre über Gerechtigkeit, Gewohnheitsrecht sowie das Gesetzgebungsrecht des Landesfürsten und schafft eine deutsche Rechtsterminologie. Im Zweifel wird dem heimischen Gewohnheitsrecht Vorrang gegeben.
Autorenportrait
Wilhelm Brauneder ist Mitverfasser zahlreicher Publikationen zum Thema Rechtsgeschichte. Nach einer Tätigkeit als Honorarprofessor an der Universität Budapest war er bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
Inhalt
Inhalt: Humanistische Rechtstheorie – Betonung des Gesetzgebungsrechtes des Landesfürsten – Systematisch-begriffliche Darstellung von Privatrecht und Zivilprozessrecht – Inhaltliche Verbindung von Römisch-Gemeinem Recht mit heimischem Gewohnheitsrecht – Schaffung einer deutschen Rechtsterminologie.