Beschreibung
Meldungen über Skandale in der Wirtschaftswelt sind an der Tagesordnung. Was sind die Gründe? Bei der Produktion wird nicht sorgfältig gearbeitet; die interne Organisation im Betrieb ist nicht klar strukturiert oder auf die ordnungsgemäße Durchführung und Aufrechterhaltung der Betriebsordnung wird nicht «richtig» geachtet. Die Folge: Konsumenten werden geschädigt und Güter von allgemeinem Interesse werden verletzt. Wo sitzen nun die Verantwortlichen?
Welche Möglichkeiten eröffnet das geltende Sanktionenrecht zur Eindämmung von Unternehmensdelinquenzen und wo sind Grenzen gesetzt? Bedarf das geltende Sanktionenrecht gar einer umfassenden Reform oder sind die zur Verfügung stehenden Instrumentarien für eine effektive Bekämpfung von Unternehmenskriminalität ausreichend? Diese zentralen Schwerpunkte werden in vorliegender Abhandlung erörtert.
Autorenportrait
Die Autorin: Anette Kaufmann wurde 1974 in Bad Kissingen geboren. An das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg schloss sich unmittelbar das Referendariat an. In der Pflichtwahlstation arbeitete die Autorin in einer international tätigen Anwaltskanzlei in Mailand. Die Dissertationsarbeit fertigte die Autorin nach der Rückkehr aus Mailand und im Anschluss an das Zweite Juristische Staatsexamen an. Die Autorin ist heute bei einem internationalen Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsabteilung tätig.
Inhalt
: Bedeutung des Begriffs der «Pflichtverletzung» für das geltende Strafrecht – Aufgabenkreise im Unternehmen – Täter im Unternehmen – die Führungskräfte – Unternehmen als «Täter».