Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtliche Lage zum assistierten Suizid regelt vor allem Paragraf 217 im Strafgesetzbuch (StGB), wonach die Straffreiheit bei "geschäftsmäßiger Sterbehilfe" erheblich eingeschränkt ist. Somit wurde es Betroffenen, Ärztinnen und Ärzten sowie Sterbehilfe-Vereinen erheblich erschwert, die Option des assistierten Suizids wahrzunehmen. Dieses Gesetz wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 26. Februar 2020 faktisch gekippt und als verfassungswidrig beurteilt. Im Urteil heißt es unter Punkt 1a konkret: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht [] umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben5, sowie weiterhin unter 1b: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.6, und unter 1c: "Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen". Durch dieses Urteil ist klar, dass die Sterbehilfe und somit der assistierte Suizid in Deutschland gesetzlich neu geregelt werden muss. Um den Begriff des assistierten Suizids verständig zu machen und zu definieren, ist es notwendig diesen von anderen Begriffen abzugrenzen. Abgesehen von dem assistierten Suizid, gibt es noch die aktive, passive und indirekte Sterbehilfe. Zudem wird in dieser Arbeit der Begriff der Euthanasie benutzt, welche in diesem Zusammenhang "die willentliche Herbeiführung des Todes durch Anwendung schmerzlos unterstützender Mittel" bedeutet.