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Das neue Geldwäschegesetz. Die praktische Umsetzung für Güterhändler

Akademische Schriftenreihe V978995

Bod
Erschienen am 01.12.2020, Auflage: 1. Auflage
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783346330543
Sprache: Deutsch
Umfang: 28

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit zeigt am Beispiel der LEDVANCE GmbH auf, welche Probleme sich bei der praktischen Umsetzung des neuen Geldwäschegesetzes (GwG) 2020 für Güterhändler ergeben. Insbesondere werden die Fragen aufgegriffen, ob 1) die Rechtsabteilung eines Unternehmens nun einen eigenen Geldwäschebeauftragten benötigt und 2) Konzerngesellschaften auch für Verstöße ihrer Auslandsgesellschaften haften. Ziel der Arbeit ist es die wichtigsten Aspekte des Themas aufzugreifen und die beiden oben genannten Fragestellungen zu diskutieren. Nach der Einleitung und Hinführung zum Thema im ersten Kapitel folgen im zweiten Kapitel der Überblick relevanter rechtlicher Grundlagen sowie die Erläuterungen der Kernbegriffe zu den wichtigsten Themenbestandteilen. Das dritte Kapitel befasst sich sodann mit der Analyse und der Diskussion des untersuchten Themas und im vierten Kapitel wird abschließend Resümee gezogen. Am 12. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie von Bundestag und Bundesrat beschlossen und im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 19. Dezember 2019, veröffentlicht. Das Gesetz dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (5. EU-Geldwäscherichtlinie). Die Bekämpfung der Geldwäsche erfolgt durch eine repressive Seite, bei der Täter ergriffen und bestraft werden und eine präventive Seite, bei der durch das Melden von Verdachtsfällen die Transparenz von Finanzströmen erhöht und die Verschleierung von illegalen Geldströmen verhindert werden soll. Das Geldwäschegesetz deckt hierbei die präventive Seite der Geldwäschebekämpfung ab. Es verpflichtet bestimmte Personenkreise zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Dadurch sollen anonyme wirtschaftliche Transaktionen verhindert werden. Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren und Transaktionen bzw. Geschäftsbeziehungen fortlaufend zu überwachen. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden möglichst frühzeitig melden.

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