Beschreibung
Welchen Platz hat das gesprochene Wort noch in einer Verwaltung und einer Justiz, die seit Jahrhunderten fingieren Quod non est in actis non est in mundo (Was nicht in den Akten steht, das gibt es nicht)? Vor allem heute, in einer Zeit der Textverarbeitungsprogramme und E-Mails, ist diese Frage bedeutsam. Und was lässt sich über das verbliebene mündliche Element unseres Rechtslebens an Allgemeinem und Speziellem sagen? Diese Fragen haben Sprach- und Rechtswissenschaftler auf einer Tagung zu beantworten versucht, deren Vorträge der vorliegende Band vereinigt. Er enthält Geschichtliches, Linguistisches, Juristisches, Kommunikationswissenschaftliches und - umfassend verstanden - Rhetorisches. Dazu gehören auch die Plädoyers dreier Strafverteidiger aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu einem identischen Fall sowie je eine sprachwissenschaftliche Analyse
Autorenportrait
Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Freiburg i. Br.; 1999 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2006 Ordinarius mit einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; 2013-15 Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft; 2014-18 Stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, seit 2013 im Zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, seit 2019 am Bayerischen Obersten Landesgericht.